Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, nur dann einen Bauvertrag zu unterschreiben, wenn Ihre Änderungswünsche an dem zur Kalkulation dienenden Kataloghaus nur minimal sind. Vergewissern Sie sich außerdem, dass die Abbildung des Kataloghauses nicht irgendwelche Sonderleistungen enthält, die gar nicht vereinbart wurden. Häufig werden Extras wie z. B. Sprossen, Giebel- und Dachflächenfenster, Brüstungsgitter vor bodentiefen Fenstern und/oder Verblendfassaden mit verzierten Klinkern dargestellt.
Gerne fertigen wir Ihnen Skizzen, Ansichten und Flächenberechnungen an, die neben Ihren Ausstattungswünschen in einem Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Dadurch werden alle Punkte, die ein Bauträger zur Angebotserstellung benötigt, unmissverständlich dargestellt. Darüber hinaus prüfen wir Ihr Angebot gerne auf Vollständigkeit.